Können Sie die von Ihnen bezahlten Gebühren unserer Gesundheitskurse von der Steuer absetzen?

Wir sind zwar keine Steuerberater und dies ist auch keine steuerliche Beratung, doch unsere Recherchen und Erfahrungen zeigen, dass Gesundheitskurse von der Steuer abgesetzt werden können, wenn sie medizinisch notwendig und vorab ärztlich bzw. amtsärztlich bescheinigt sind oder wenn ein klarer beruflicher Zusammenhang nachgewiesen werden kann. Es kann sich also durchaus lohnen, mit den folgenden Nachweisen beim Finanzamt einen Antrag auf steuerliche Absetzbarkeit unserer Gesundheitskurse zu stellen. 

1. Ärztliche Bescheinigung

Für die steuerliche Anerkennung ist ein ärztliches Attest erforderlich, das die medizinische Notwendigkeit des Kurses bestätigt. Oft verlangt das Finanzamt zusätzlich eine amtsärztliche Bescheinigung oder ein Gutachten des Medizinischen Dienstes. Wichtig: Das Attest muss unbedingt vor Kursbeginn vorliegen.

2. Nachweis der Kursdurchführung

Neben der ärztlichen Bescheinigung sollte auch eine offizielle Kursbeschreibung vorliegen, aus der Inhalte, Zielsetzung, Dauer und Anbieter hervorgehen. Zusätzlich ist wichtig, dass bestätigt wird, dass der Kurs medizinisch begleitet oder von qualifizierten Fachkräften durchgeführt wird.

3. Rechnungen und Zahlungsbelege

Als Nachweis der Ausgaben benötigen Sie eine Originalrechnung oder eine Teilnahmebestätigung des Kursanbieters. Zusätzlich sollte durch einen Kontoauszug oder eine Quittung belegt werden, dass die Kursgebühren tatsächlich bezahlt wurden..

4. Nachweis über Kostenbeteiligung der Krankenkasse

Hat die Krankenkasse den Kurs ganz oder teilweise bezuschusst, sollten Sie den entsprechenden Bescheid oder die Erstattungsmitteilung beilegen. Gegenüber dem Finanzamt kann in diesem Fall ausschließlich der selbst getragene Eigenanteil geltend gemacht werden.

5. Eigenbelastung berücksichtigen

Das Finanzamt berücksichtigt bei der Prüfung Ihre persönliche zumutbare Eigenbelastung, die sich nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl richtet. Nur die darüber hinausgehenden Kosten können tatsächlich steuermindernd geltend gemacht werden.

📌 Zusatz-Tipp

Soll der Kurs im beruflichen Kontext als Werbungskosten abgesetzt werden, ist ein klarer Zusammenhang zur Tätigkeit erforderlich. Dazu kann eine Bestätigung des Arbeitgebers dienen, dass der Kurs der Gesunderhaltung im Job dient, ergänzt durch eine Stellungnahme, dass er notwendig ist, um die Arbeitsfähigkeit zu erhalten.

Können Sie die von Ihnen bezahlten Gebühren unserer Gesundheitskurse von der Steuer absetzen?

Wir sind zwar keine Steuerberater und dies ist auch keine steuerliche Beratung, doch unsere Recherchen und Erfahrungen zeigen, dass Gesundheitskurse von der Steuer abgesetzt werden können, wenn sie medizinisch notwendig und vorab ärztlich bzw. amtsärztlich bescheinigt sind oder wenn ein klarer beruflicher Zusammenhang nachgewiesen werden kann. Es kann sich also durchaus lohnen, mit den folgenden Nachweisen beim Finanzamt einen Antrag auf steuerliche Absetzbarkeit unserer Gesundheitskurse zu stellen. 

1. Ärztliche Bescheinigung

Für die steuerliche Anerkennung ist ein ärztliches Attest erforderlich, das die medizinische Notwendigkeit des Kurses bestätigt. Oft verlangt das Finanzamt zusätzlich eine amtsärztliche Bescheinigung oder ein Gutachten des Medizinischen Dienstes. Wichtig: Das Attest muss unbedingt vor Kursbeginn vorliegen.

2. Nachweis der Kursdurchführung

Neben der ärztlichen Bescheinigung sollte auch eine offizielle Kursbeschreibung vorliegen, aus der Inhalte, Zielsetzung, Dauer und Anbieter hervorgehen. Zusätzlich ist wichtig, dass bestätigt wird, dass der Kurs medizinisch begleitet oder von qualifizierten Fachkräften durchgeführt wird.

3. Rechnungen und Zahlungsbelege

Als Nachweis der Ausgaben benötigen Sie eine Originalrechnung oder eine Teilnahmebestätigung des Kursanbieters. Zusätzlich sollte durch einen Kontoauszug oder eine Quittung belegt werden, dass die Kursgebühren tatsächlich bezahlt wurden..

4. Nachweis über Kostenbeteiligung der Krankenkasse

Hat die Krankenkasse den Kurs ganz oder teilweise bezuschusst, sollten Sie den entsprechenden Bescheid oder die Erstattungsmitteilung beilegen. Gegenüber dem Finanzamt kann in diesem Fall ausschließlich der selbst getragene Eigenanteil geltend gemacht werden.

5. Eigenbelastung berücksichtigen

Das Finanzamt berücksichtigt bei der Prüfung Ihre persönliche zumutbare Eigenbelastung, die sich nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl richtet. Nur die darüber hinausgehenden Kosten können tatsächlich steuermindernd geltend gemacht werden.

📌 Zusatz-Tipp

Soll der Kurs im beruflichen Kontext als Werbungskosten abgesetzt werden, ist ein klarer Zusammenhang zur Tätigkeit erforderlich. Dazu kann eine Bestätigung des Arbeitgebers dienen, dass der Kurs der Gesunderhaltung im Job dient, ergänzt durch eine Stellungnahme, dass er notwendig ist, um die Arbeitsfähigkeit zu erhalten.

Können Sie die von Ihnen bezahlten Gebühren unserer Gesundheitskurse von der Steuer absetzen?

Wir sind zwar keine Steuerberater und dies ist auch keine steuerliche Beratung, doch unsere Recherchen und Erfahrungen zeigen, dass Gesundheitskurse von der Steuer abgesetzt werden können, wenn sie medizinisch notwendig und vorab ärztlich bzw. amtsärztlich bescheinigt sind oder wenn ein klarer beruflicher Zusammenhang nachgewiesen werden kann. Es kann sich also durchaus lohnen, mit den folgenden Nachweisen beim Finanzamt einen Antrag auf steuerliche Absetzbarkeit unserer Gesundheitskurse zu stellen. 

1. Ärztliche Bescheinigung

Für die steuerliche Anerkennung ist ein ärztliches Attest erforderlich, das die medizinische Notwendigkeit des Kurses bestätigt. Oft verlangt das Finanzamt zusätzlich eine amtsärztliche Bescheinigung oder ein Gutachten des Medizinischen Dienstes. Wichtig: Das Attest muss unbedingt vor Kursbeginn vorliegen.

2. Nachweis der Kursdurchführung

Neben der ärztlichen Bescheinigung sollte auch eine offizielle Kursbeschreibung vorliegen, aus der Inhalte, Zielsetzung, Dauer und Anbieter hervorgehen. Zusätzlich ist wichtig, dass bestätigt wird, dass der Kurs medizinisch begleitet oder von qualifizierten Fachkräften durchgeführt wird.

3. Rechnungen und Zahlungsbelege

Als Nachweis der Ausgaben benötigen Sie eine Originalrechnung oder eine Teilnahmebestätigung des Kursanbieters. Zusätzlich sollte durch einen Kontoauszug oder eine Quittung belegt werden, dass die Kursgebühren tatsächlich bezahlt wurden..

4. Nachweis über Kostenbeteiligung der Krankenkasse

Hat die Krankenkasse den Kurs ganz oder teilweise bezuschusst, sollten Sie den entsprechenden Bescheid oder die Erstattungsmitteilung beilegen. Gegenüber dem Finanzamt kann in diesem Fall ausschließlich der selbst getragene Eigenanteil geltend gemacht werden.

5. Eigenbelastung berücksichtigen

Das Finanzamt berücksichtigt bei der Prüfung Ihre persönliche zumutbare Eigenbelastung, die sich nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl richtet. Nur die darüber hinausgehenden Kosten können tatsächlich steuermindernd geltend gemacht werden.

📌 Zusatz-Tipp

Soll der Kurs im beruflichen Kontext als Werbungskosten abgesetzt werden, ist ein klarer Zusammenhang zur Tätigkeit erforderlich. Dazu kann eine Bestätigung des Arbeitgebers dienen, dass der Kurs der Gesunderhaltung im Job dient, ergänzt durch eine Stellungnahme, dass er notwendig ist, um die Arbeitsfähigkeit zu erhalten.

Können Sie die von Ihnen bezahlten Gebühren unserer Gesundheitskurse von der Steuer absetzen?

Wir sind zwar keine Steuerberater und dies ist auch keine steuerliche Beratung, doch unsere Recherchen und Erfahrungen zeigen, dass Gesundheitskurse von der Steuer abgesetzt werden können, wenn sie medizinisch notwendig und vorab ärztlich bzw. amtsärztlich bescheinigt sind oder wenn ein klarer beruflicher Zusammenhang nachgewiesen werden kann. Es kann sich also durchaus lohnen, mit den folgenden Nachweisen beim Finanzamt einen Antrag auf steuerliche Absetzbarkeit unserer Gesundheitskurse zu stellen. 

1. Ärztliche Bescheinigung

Für die steuerliche Anerkennung ist ein ärztliches Attest erforderlich, das die medizinische Notwendigkeit des Kurses bestätigt. Oft verlangt das Finanzamt zusätzlich eine amtsärztliche Bescheinigung oder ein Gutachten des Medizinischen Dienstes. Wichtig: Das Attest muss unbedingt vor Kursbeginn vorliegen.

2. Nachweis der Kursdurchführung

Neben der ärztlichen Bescheinigung sollte auch eine offizielle Kursbeschreibung vorliegen, aus der Inhalte, Zielsetzung, Dauer und Anbieter hervorgehen. Zusätzlich ist wichtig, dass bestätigt wird, dass der Kurs medizinisch begleitet oder von qualifizierten Fachkräften durchgeführt wird.

3. Rechnungen und Zahlungsbelege

Als Nachweis der Ausgaben benötigen Sie eine Originalrechnung oder eine Teilnahmebestätigung des Kursanbieters. Zusätzlich sollte durch einen Kontoauszug oder eine Quittung belegt werden, dass die Kursgebühren tatsächlich bezahlt wurden..

4. Nachweis über Kostenbeteiligung der Krankenkasse

Hat die Krankenkasse den Kurs ganz oder teilweise bezuschusst, sollten Sie den entsprechenden Bescheid oder die Erstattungsmitteilung beilegen. Gegenüber dem Finanzamt kann in diesem Fall ausschließlich der selbst getragene Eigenanteil geltend gemacht werden.

5. Eigenbelastung berücksichtigen

Das Finanzamt berücksichtigt bei der Prüfung Ihre persönliche zumutbare Eigenbelastung, die sich nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl richtet. Nur die darüber hinausgehenden Kosten können tatsächlich steuermindernd geltend gemacht werden.

📌 Zusatz-Tipp

Soll der Kurs im beruflichen Kontext als Werbungskosten abgesetzt werden, ist ein klarer Zusammenhang zur Tätigkeit erforderlich. Dazu kann eine Bestätigung des Arbeitgebers dienen, dass der Kurs der Gesunderhaltung im Job dient, ergänzt durch eine Stellungnahme, dass er notwendig ist, um die Arbeitsfähigkeit zu erhalten.

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